Die Kirche und die Freimaurer

Die Kirche und die Freimaurer

Interview und Artikel in “Katholisch.de

Die Beziehung von Kirche zu Freimaurern war und ist oftmals noch konfliktgeladen: Der Bund wurde mehrfach verurteilt und seine Mitglieder von den Sakramenten ausgeschlossen. Bis heute ist der Status von katholischen Freimaurern nicht ganz geklärt. Und so kommt es immer wieder zu Überraschungen.

Kirchenrecht | Bonn/Aachen – 23.08.2017

Freimaurerei – mit diesem Schlagwort verbinden viele einen geheimnisvollen und einflussreichen Männerbund. Bei den Stichworten Kirche und Freimaurerei scheint der Konflikt vorgezeichnet, schließlich verurteilte Papst Clemens XII. die Vereinigung nicht einmal 20 Jahre nach der Gründung der ersten Großloge im Jahr 1717 in London. Jahrhundertelang galt sie als “kirchenfeindliche” Gruppierung und der alte Kirchenrechtskodex von 1917 verbot die Mitgliedschaft unter Androhung einer automatischen Exkommunikation. Weiter war es laut diesem Gesetzbuch verboten, einen Freimaurer kirchlich zu beerdigen und das Jahresgedächtnis zu feiern oder gar Bücher über die Freimaurerei zu besitzen.

Bei so viel Zurückweisung mag es überraschen, wenn es zu vorurteilsfreiem Dialog kommt oder wenn gar die Freimaurer der Kirche Geld spenden. Etwa, wenn die Stadtmönche der “Cella Sankt Benedikt” in Hannover wie im vergangenen Jahr einen Podcast produzieren, in denen ein Benediktiner unaufgeregt mit zwei Freimaurern seiner Stadt diskutiert. Oder wenn eine Loge dem Hamburger “Michel” einen Marmor-Brunnen stiftet – aus Dank dafür, dass eine Jubiläumsfeier zum 275-jährigen Bestehen der ältesten deutschen Loge in der evangelischen Kirche stattfinden konnte. An diesem Mittwoch nun übergeben die drei Freimaurerlogen und die Frauenloge Aachens eine Spende von 2.000 Euro an Dompropst Manfred von Holtum für den neuen Aufzug der Domschatzkammer.

Wie es dazu kam, berichtet Karl-Josef Dreyer, als “Meister vom Stuhl” der Vorsitzende der ältesten Aachener Loge aus dem Jahr 1774: “Wir haben Brüder, die im sozialen Bereich aktiv sind und da kam die Idee auf, die Spenden aus dem Festakt zur 300-Jahrfeier der Freimaurerei für den barrierefreien Zugang zur Domschatzkammer zu verwenden.” Der Dompropst habe den Vorschlag sehr gut aufgenommen und zugestimmt. Man sei auch im Frühjahr bei der Einweihung des insgesamt mehr als 150.000 Euro teuren Aufzugs gewesen. Die Freimaurerei bedeute ein stetes “Arbeiten an dem rauen Stein, also an sich selbst” und das Leben der Grundsätze im Alltag führe bei vielen dazu, sich wohltätig zu engagieren.

Karl-Josef Dreyer im Porträt.

Karl-Josef Dreyer ist “Meister vom Stuhl” der ältesten Aachener Freimaurerloge “Zur Beständigkeit und Eintracht” von 1774 e.V.
katholisch.de

Das Grundgesetz der Freimaurerei schrieb der presbyterianische Geistliche James Anderson im Jahr 1723 fest. Demnach sollen die Mitglieder treue, ehrenhafte und ehrliche Menschen sein; ihre gesellschaftlichen, religiösen und politischen Unterschiede sollen bei den Treffen keine Rolle spielen. “Die jeweiligen religiösen oder konfessionellen Wahrheiten sollten damit aber nicht egalisiert werden”, sagt Klaus Kottmann, Kanonist im Erzbistum Hamburg und Diözesanrichter. Er verfasste seine kirchenrechtliche Dissertation zu dem Thema “Die Freimaurer und die katholische Kirche”. Es war eher umgekehrt: Logen ließen Atheisten als Mitglieder nicht zu. Als der antiklerikal und politisch links agierende “Grand Orient de France” 1877 den Glauben an einen persönlichen Gott nicht mehr forderte, wurde er von der Vereinigten Großloge Englands ausgeschlossen und für irregulär erklärt.

Kirchlich verurteilt, der Häresie verdächtigt

Und dennoch: Bereits 1738 kam mit der päpstlichen Bulle “In eminenti apostolatus specula” die erste kirchliche Verurteilung der Freimaurerei. Im Dokument selbst kritisiert Clemens XII. das Stillschweigen und die Geheimgesellschaft, verdächtigt sie der Häresie und stört sich vor allem an der religiösen Toleranz des Bundes, der Männer aller Religionen aufnahm. Konkrete Anlässe für die Verurteilung seien veröffentlichte Ansichten etwa über das indifferente Gottesbild und die versuchte Einflussnahme von britischen Freimaurern auf die Politik in Florenz gewesen, so Kottmann.

In dem ersten universal geltenden Kirchenrecht von 1917 wurden die Freimaurer gar als Sekte (“secta massonica”) bezeichnet. Sie galten für die Kirche also als verbotene Vereinigung, die mit dem katholischen Glaubensgut nicht übereinstimmende Ansichten vertritt. Da es weiterhin Katholiken gab, die Freimaurer wurden, stellte sich die Problematik für die Kirche immer wieder. So wurden etwa in Vorbereitung auf das Zweite Vatikanische Konzil sechs mögliche Positionen formuliert, die zur Diskussion gestellt werden sollten. Auf dem Konzil selbst wurde die Frage angesichts der Themenfülle jedoch nicht behandelt. Aber die von den Konzilsvätern deklarierte Humanität, Toleranz und die geforderte Gewissens- und Religionsfreiheit machten einen Dialog möglich, der auch 1968 im “Römischen Sekretariat für die Nichtglaubenden” unter der Leitung des Wiener Kardinals König begann.

Links sieht man den Aachener Dom, rechts die Taufkapelle mit dem Symbol "Auge Gottes".
Über dem Eingang zur Taufkapelle im Domhof am Aachener Dom befindet sich das als “Auge Gottes” bekannte Symbol. Die Freimaurer übernahmen es für sich; es symbolisiert unter anderem auch die Dreifaltigkeit. Dieses Zeichen am Dom stammt aus dem Jahr 1766, acht Jahre vor der Gründung der ersten Aachener Freimaurerloge.
katholisch.de

Das Ergebnis der Gespräche von Freimaurern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und Vertretern des Vatikans und der theologischen Kommission der Kirche war die 1970 erschienene “Lichtenauer Erklärung”. Sie warb darum, die durchaus verschieden ausgerichteten Logen differenziert zu betrachten, die Exkommunikation ganz oder teilweise abzuschaffen und die örtlichen Bischofskonferenzen für zuständig zu erklären. Zunächst passierte nichts, aber vier Jahre später teilte die Glaubenskongregation unter Kardinal Franjo Seper den Bischofskonferenzen mit, dass die Exkommunikationsvorschrift nur die Katholiken betreffe, “die Organisationen beitreten, die sich gegen die Kirche verschwören”. Weiter hieß es darin, dass die Freimaurerei in der Neufassung des Kirchenrechtskodex, der dann am 27. November 1983 erschien, nicht mehr explizit erwähnt werde.

Tatsächlich sind Freimaurer im neuen Kirchenrecht nicht genannt und damit auch nicht mehr automatisch exkommuniziert. Allerdings konnten sich die katholischen Freimaurer nicht lange über die Neuerung freuen, denn am Abend vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts veröffentlichte die Glaubenskongregation eine Erklärung zur Freimaurerei mit dem Titel “Urteil der Kirche unverändert”. Tenor: Der Beitritt bleibt Katholiken weiterhin verboten; wer sich nicht daran hält, darf als “im Stand der schweren Sünde” Befindlicher nicht zur Kommunion und die örtlichen Bischöfe dürfen nicht anderweitig entscheiden. Ähnlich ablehnend hatte sich die Deutsche Bischofskonferenz bereits 1980 geäußert, als sie eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Freimaurerloge und der katholischen Kirche für unvereinbar erklärte.

“Schwere Sünde” oder Ratzingers Privatmeinung?

Aber was ist dann mit Leuten wie Karl-Josef Dreyer? Er sang im Aachener Domchor und sagt von sich selbst: “Ich bin überzeugter Katholik und überzeugter Freimaurer.” Oder mit dem Kirchenvorstand im Erzbistum Hamburg, der in ein kirchliches Amt gewählt wurde und verzichtete, nachdem man ihn mit der Unvereinbarkeitserklärung konfrontierte? Für den Kanonisten Klaus Kottmann und seine Abteilung war dieses Ereignis und die nicht ganz klare Sachlage der Grund für seine kirchenrechtliche Dissertation über die Freimaurer.

Die Rechtsqualität des Dokuments der Glaubenskongregation von 1983 ist umstritten. Während einige Kanonisten es im Anschluss eher als eine Privatmeinung von Joseph Ratzinger werteten, drückt es Kottmann differenzierter aus: “Schon die verschiedenen Interpretationen der Kirchenjuristen machen deutlich, dass diese Erklärung nicht ohne weiteres zur Klärung beigetragen hat.” Er weist darauf hin, dass sich in dem Papier Formulierungen finden, die nicht richtig seien. “Es stimmt nicht, dass die Kirche die Freimaurerei immer als unvereinbar mit ihrer Lehre betrachtet hat – dieselbe Glaubenskongregation hatte wenige Jahre zuvor formuliert, dass nur die Mitgliedschaft in Logen verboten sei, die gegen die katholische Kirche agieren.” Auch dass die Mitgliedschaft nun eine “schwere Sünde” darstelle, sei ein Novum – denn dies sei ein Begriff der Moral, nicht des Rechts, und sei in den historischen Verurteilungen bislang keine Kategorie gewesen. In der Praxis ist es so, dass einige Geistliche das Kirchenrecht für verbindlich halten und andere die Erklärung der Glaubenskongregation.

Karl-Josef Dreyer trägt an der Hand einen Ring mit den Freimaurersymbolen Zirkel und Winkelmesser.
katholisch.de

Kottmann hat bei seinen Recherchen erfahren, dass betroffene Katholiken sich an ihren Pfarrer wenden, wenn sie ein Problem erkennen. Sie müssten es selbst anhand ihres Gewissens entscheiden und der Priester könne dabei Hilfestellung geben. Allerdings weist der Kirchenrechtler darauf hin, dass es nicht die eine Freimaurerei gebe, sondern neben den kirchenfreundlichen Logen in Nordeuropa durchaus auch Logen gebe, vor denen man warnen müsse.

Als der Logen-Vorsitzende Dreyer einen Geistlichen auf seine Situation ansprach, bekam er die Auskunft, dass er nicht exkommuniziert sei, sofern er nicht gegen die katholische Kirche arbeite, auch in den Ritualen der Freimaurerei nicht. Über den Ritus verrät Dreyer nichts, aber laut Kottmann hat die Zeremonie keine religiöse Bedeutung – wie die Freimauerei auch keine Religion sei. Auch die katholischen Studentenverbindungen würden nicht als Sekte oder Ersatzreligion bewertet, obwohl sie eigene Rituale haben. Trotz der Geheimhaltung des Rituals hören die rund 16.000 Freimaurer in Deutschland – unter ihnen auch 500 Frauen – es nicht gerne, wenn sie als Geheimbund bezeichnet werden. Dreyer betont, es gebe Webseiten, die Logenhäuser seien von außen erkennbar und alles über das Ritual ließe sich problemlos in Bibliotheken nachlesen. Man posaune eben nur nicht heraus, was die einzelnen Mitglieder im Logenhaus an Meinung äußerten. Und man sei weiterhin relativ verschwiegen, was die Identität der Mitglieder angehe. Allen vier Logen Aachens gehörten beispielsweise rund 80 Mitglieder an, aber rund 60 Prozent bekennen sich nicht öffentlich dazu, berichtet Dreyer.

Bei der Übergabe des Geldes für den Fahrstuhl plant Dreyer, einen neuen Dialog mit der Kirche vor Ort anzustoßen. Er hat im Archiv ein Protokoll einer Tagung der Bischöflichen Akademie des Bistums Aachen in Zusammenarbeit mit seiner Freimaurerloge “Zur Beständigkeit und Eintracht” vor knapp 40 Jahren gefunden. “Alle Teilnehmer wünschten sich damals die Fortführung des Dialogs – warum es die nicht gab, ist aber unbekannt”. Um Ressentiments abzubauen, würde er gerne einen Gesprächskreis gründen und will dafür dem Dompropst das Protokoll überreichen. Dass es unter einigen Gläubigen noch große Vorbehalte gibt, hat die ökumenisch arbeitende Citykirche in Aachen erfahren, als sie den Freimaurern erlaubte, einen öffentlichen Festakt zu ihrem 300-jährigen Bestehen in der Kirche zu begehen. Damals habe er mit rund acht Personen, die gegen die Veranstaltung waren, bis zu zweistündige Gespräche führen und lange Mails austauschen müssen, berichtet der katholische Pfarrer.

Von Agathe Lukassek